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Entwurf für neuen Sanitärtrakt der Kita wurde vorgestellt PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Harald   
Dienstag, 22. Dezember 2009

201202.jpgIn einer der letzten Gemeinderatsitzungen des Fleckens Weferlingen hatte sich Detlef Schmahl, Geschäftsführer der Seniorenhilfe GmbH, die die Kindertagesstätte des Ortes und den Hort leitet, Rederecht erbeten. Der Sanitärtrakt des Hortgebäudes musste aus bautechnischen Gründen abgerissen werden und ein Toilettencontainer als Ersatz aufgestellt werden.

 

„Wir haben Auflagen der Fachämter des Landkreises Börde erhalten und müssen den Container bis Ende Februar 2010  durch einen direkt mit dem Hort verbundenen Anbau ersetzen", erklärte der Geschäftsführer. 120000 Euro sollte der Anbau kosten, den er als Zeichnung für die Ratsmitglieder ausgelegt hatte. Aber so Recht Gefallen fand keiner der Ratsmitglieder an dem Anbau, darum wurde gebeten, den Anbau noch einmal  zu überdenken und die Anregungen der Ratsmitglieder zu berücksichtigen.

In der letzten Ratssitzung präsentierte der verantwortliche Planer Falko Walther, Dozent an der Hochschule für Kunst und Design Burg Giebichenstein / Halle, den neuen Entwurf. Als weiterer Ansprechpartner zur Gemeindesitzung waren Andrea und Detlef Schmahl als Geschäftsleitung der Seniorenhilfe GmbH Haldensleben anwesend. Die vorgestellte Planung eines Sanitärtraktes mit Eingangsbereich für den Hort Weferlingen erfolgt auf der Grundlage der bereits durch den Gemeinderat bestätigten Perspektivplanung für ein Kind-Eltern-Zentrum in Weferlingen. Es handelt sich  um einen modernen, transparenten Baukörper, der die derzeit genutzten Horträume zum Außenbereich des Hortes öffnet, der bei den anwesenden Ratsmitgliedern Zustimmung erntete. Die Kosten dieses Anbaus belaufen sich allerdings bei rund 160000 Euro. Da diese Baumaßnahme aber mit einer hohen Dringlichkeit ausgeführt werden muss, unterstützt sie der Landkreis Börde und die Mittel der Gemeinde verringern sich erheblich.

Der Gemeinderat des Flecken Weferlingen hat die vorgelegte Planung bestätigt und den freien Träger beauftragt, einen derzeit vorliegenden Bauantrag entsprechend der Beschlussfassung zu aktualisieren.