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Die hessen- homburgische Herrschaft PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Preikschas, Jörg   
Sonntag, 18. März 2007
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Die hessen- homburgische Herrschaft
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Durch den Westfälischen Frieden, der 1648 den Dreißigjährigen Krieg
abschloss, wurde das Fürstentum Halberstadt, also auch das Amt Weferlingen, dem brandenburgischen Staate einverleibt. Am 3. April 1650 nahm

unterschrift_Kurfuerst_friedrich_wilhelmUnterschrift des Großen Kurfürsten   Potsdam, 25. Mai 1681,   Schreiben an die Räte und
und den Oberpräsidenten, Vorschläge des Landgrafen Friedrich II. von Hessen-Homburg in
Sachen der Verwaltung des Amtes Weferlingen betr.
Geh. Staatsarchiv  in Berlin, X 33 h.. 187

 

der Kurfürst Friedrich Wilhelm in Halberstadt die Huldigung der Landstände entgegen.
Der neue Landesherr, mit vollem Recht der Große Kurfürst genannt, konnte das Amt noch nicht in unmittelbaren Besitz nehmen. Der äußerst tatkräftige, weitblickende, auf das Wohl seines Landes unablässig bedachte Fürst bedurfte zum Wiederaufbau seines durch den Krieg arg verwüsteten, z.T. verarmten Gebietes großer Geldsummen.

 Königsmarck, der bereits 1645 das Amt Hötensleben von dem Administrator des Herzogtums Magdeburg, dem Prinzen August von Sachsen, und wahrscheinlich 1651 das Amt Winningen (Kreis Quedlinburg) von demselben erworben hatte, wird sich kaum in Weferlingen aufgehalten haben.